AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Allgemeines  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die GEBRÜDER HARTMANN GMBH, mit Sitz in Matten, Schulgässli 1a, 3800 Matten, eingetragen im Handelsregister unter CH-036.4.072.970-5 (im Folgenden „GEBRÜDER HARTMANN GMBH“) gegenüber dem Gast, der die Leistungen in Anspruch nimmt (im Folgenden „Vertragspartner“), erbringt. Die Leistungen von GEBRÜDER HARTMANN GMBH bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferienunterkünften (Studios und Apartments). 


2. Reservation und Vertragsabschluss 

2.1 Der Vertragspartner kann das Mietobjekt telefonisch, mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Internet bei der GEBRÜDER HARTMANN GMBH buchen. Mit dem Eintreffen der Buchung bei der GEBRÜDER HARTMANN GMBH gilt der Vertrag mit der GEBRÜDER HARTMANN GMBH als abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den vorliegenden AGB für den Vertragspartner und die GEBRÜDER HARTMANN GMBH wirksam. 

2.2 Der Vertragspartner erhält von der GEBRÜDER HARTMANN GMBH eine Reservationsbestätigung. Die Angaben in der Reservations  

2.3 bestätigung (namentlich Mietobjekt, Belegung, Zeitdauer, Mietpreis, Zahlungsfrist, Stornierungsbedingungen) sind verbindlich.  GEBRÜDER HARTMANN GMBH ist berechtigt, den Vertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschliessen, dass der Vertragspartner den Mietpreis und die Preise für weitere Leistungen (wie Endreinigung, Bettwäsche, Kurtaxe und dergleichen) ganz oder teilweise im Voraus bezahlt. In diesem Fall ist GEBRÜDER HARTMANN GMBH verpflichtet, den Vertragspartner bei der Buchung auf die Zahlungsfrist hinzuweisen. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, fällt der Vertrag ohne weiteres dahin und der Vertragspartner schuldet der GEBRÜDER HARTMANN GMBH eine pauschalierte Entschädigung, deren Höhe sich nach Ziffer 6 dieser AGB berechnet.


3. An- und Abreisetag / Haustiere 

3.1 Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zurückzugeben. Eine frühere Anreise am Anreisetag bzw. spätere Abreise am Abreisetag ist nur nach vorgängiger Zustimmung durch GEBRÜDER HARTMANN GMBH. 

3.2 Wird das Mietobjekt nicht oder verspätet übernommen oder vorzeitig verlassen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 

3.3 Haustiere dürfen nicht in das Mietobjekt mitgebracht werden.


4. Preis / Preisänderung 

4.1 Die von GEBRÜDER HARTMANN GMBH publizierten Preise sind Tagespreise für das gesamte Mietobjekt. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Buchung akzeptiert der Vertragspartner diesen Preis.   

4.2 Nicht im Preis enthalten und zusätzlich zu zahlen ist Kurtaxe. Ebenfalls nicht im Preis enthalten sind Zusatzleistungen.   

4.3 Preisänderungen gegenüber den publizierten Preisen bleiben vorbehalten. Verbindlich sind die Angaben in der Reservationsbestätigung. Vorbehalten bleiben Preisanpassungen, wenn der Vertragspartner Änderungen in der Bestellung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Gäste oder des Mietzeitraums, vornimmt.  


5. Zahlungsbedingungen 

5.1 Unter Vorbehalt anderslautender Angaben in der Reservationsbestätigung gelten für den Vertragspartner die folgenden Zahlungsbedingungen:  Der Preis für einen nicht stornierbaren Vertrag wird im Zeitpunkt der Buchung zur Zahlung fällig.  Der Preis für einen stornierbaren Vertrag wird am 42. Tag vor Mietbeginn zur Zahlung fällig; erfolgt die Buchung eines stornierbaren Vertrags nach dem 42. Tag vor Mietbeginn, wird der Preis im Zeitpunkt der Buchung zur Zahlung fällig.

5.2 Bei den in der Reservationsbestätigung genannten Zahlungsfristen sowie den in Ziffer 5.1 dieser AGB genannten Terminen handelt es sich um Verfalltage im Sinne von Artikel 102 des Schweizerischen Obligationenrechts.   

5.3 Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Zahlung hat die GEBRÜDER HARTMANN GMBH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Vertrag nicht nach Ziffer 2.3 dahingefallen ist. Im Falle eines Rücktritts schuldet der Vertragspartner der GEBRÜDER HARTMANN GMBH eine pauschalierte Entschädigung, deren Höhe sich nach Ziffer 6 dieser AGB berechnet.   

5.4 Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug und ohne Skonto auszuführen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.   

5.5 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Werden Devisen akzeptiert, werden diese zum Tageskurs in Zahlung genommen und der Vertragspartner hat alle damit zusammenhängenden Kosten zu tragen.   

5.6 Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von GEBRÜDER HARTMANN GMBH Produkten mit Vorauszahlungspflicht eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu GEBRÜDER HARTMANN GMBH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen. 


6. Rücktritt durch Vertragspartner («Stornierung») 

6.1 Tritt der Vertragspartner vom Vertrag ganz oder teilweise (zum Beispiel durch Reduzierung des Vertragsumfanges) zurück, schuldet er der GEBRÜDER HARTMANN GMBH ein Reugeld im Sinne von Artikel 158 des Schweizerischen Obligationenrechts, ausser der (allenfalls teilweise) Rücktritt sei von der GEBRÜDER HARTMANN GMBH schuldhaft verursacht worden. Die Höhe des Reugelds beträgt:  Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danach wird bis 7 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.

6.2 Massgebend ist das Eintreffen der Rücktrittserklärung bei der GEBRÜDER HARTMANN GMBH (bei Sonn- oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend).   

6.3 Hat der Vertragspartner einen nicht stornierbaren Vertrag abgeschlossen, schuldet er der GEBRÜDER HARTMANN GMBH unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts 100% des Mietpreises. 


7. Rücktritt / Kündigung durch die GEBRÜDER HARTMANN GMBH 

7.1 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt; 

 b) die Erfüllung des Vertrages durch die GEBRÜDER HARTMANN GMBH wegen höherer Gewalt, Streik, Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer oder anderer von der GEBRÜDER HARTMANN GMBH nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;   

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;   

d) der Vertragspartner oder ein ihm zurechenbare Person den Namen, den Schriftzug, die Firma oder die Marke der GEBRÜDER HARTMANN GMBH ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von GEBRÜDER HARTMANN GMBH filmt, fotografiert, kopiert, vervielfältigt oder anderweitig in Text, Bild, Audio oder Video verwendet und einem weiteren (geschlossenen oder offenen) Personenkreis zugänglich macht oder die Absicht hat, dies zu tun;   

e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH untervermietet werden;   

f) die GEBRÜDER HARTMANN GMBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GEBRÜDER HARTMANN GMBH in der Öffentlichkeit gefährden kann;   

g) der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person die Pflichten gemäss Ziffern 8.2 und 8.3 (Sorgfalt und Rücksicht) erheblich verletzt;   

h) der Vertragspartner durch rücksichtsloses, anstössiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten gegenüber der GEBRÜDER HARTMANN GMBH oder deren Mitarbeitenden oder sich einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Integrität schuldig macht, wobei Versuch und begründeter Verdacht genügen. 

7.2 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis zu setzen. Die begründete Vertragsaufhebung durch die GEBRÜDER HARTMANN GMBH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Rückerstattung des Mietpreises, auf Schadensersatz oder sonstige Leistungen. Ein Anspruch der GEBRÜDER HARTMANN GMBH gegenüber dem Vertragspartner auf Ersatz eines durch den Rücktritt/die Kündigung entstandenen Schadens bleibt vorbehalten. 


8. Pflichten und Haftung des Vertragspartners   

8.1 Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reservationsbestätigung genannten Anzahl Personen (Kinder und Kleinkinder inbegriffen) belegt werden. Bei Überbelegung hat die GEBRÜDER HARTMANN GMBH das Recht, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern. 

8.2 Das Mietobjekt einschliesslich der Ausstattung (Möbel, Geräte etc.) ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei ist Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner zu nehmen. Die Reinigung des Küchenequipments, des Geschirrs und Bestecks sowie die Abfallentsorgung ist Sache des Vertragspartners und nicht in der Endreinigung inbegriffen.   

8.3 Verursacht der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person einen Schaden, ist dieser unverzüglich der GEBRÜDER HARTMANN GMBH zu melden. Der Vertragspartner haftet für von ihm oder einer ihm zurechenbaren Person verursachte Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung aufgrund von verursachten Schäden nicht an zukünftige Vertragspartner übergeben werden kann.  

8.4 Schlüsselverlust  Bei Verlust einer oder mehrerer Wohnungsschlüssel während der Mietdauer haftet der Vertragspartner vollumfänglich für den Ersatz.     


9. Gewährleistung und Haftung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH 

9.1 Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein, ist dies der GEBRÜDER HARTMANN GMBH unverzüglich zu melden. Erfolgt bei Mängeln am Mietobjekt keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird die Mängelfreiheit des Mietobjekts vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, müssen diese ebenfalls unverzüglich der GEBRÜDER HARTMANN GMBH gemeldet werden. Allfällige Forderungen sind spätestens innert 14 Tagen nach vertraglichem Mietende der GEBRÜDER HARTMANN GMBH schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, etc.) vorzulegen. Sofern der Vertragspartner obengenannte Regeln nicht einhält, verwirkt er alle Ansprüche auf Schadenersatz.   

9.2 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH gewährleistet ein vertragskonformes Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, hat die GEBRÜDER HARTMANN GMBH das Recht, dem Vertragspartner ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Lehnt der Vertragspartner dieses ab, hat er gegenüber der GEBRÜDER HARTMANN GMBH keine Schadenersatzansprüche. Kann die GEBRÜDER HARTMANN GMBH dem Vertragspartner kein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten, richtet sich die Haftung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH nach den nachfolgenden Bestimmungen.   

9.3 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH haftet nur bei Verschulden. Die Haftung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH für Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.   

9.4 Die Haftung der GEBRÜDER HARTMANN GMBH für andere als Personenschäden ist auf den Mietpreis, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen beschränkt, wobei die Forderungen aller geschädigten Personen zusammengerechnet werden.   

9.5 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH haftet nicht für nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschäden und der Gleichen. 

9.6 Die GEBRÜDER HARTMANN GMBH haftet namentlich nicht, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf  Handlungen oder Unterlassungen des Vertragspartners oder eine ihm zurechenbaren Person;  Handlungen Dritter;  höhere Gewalt;  andere nicht voraussehbare und abwendbare Ereignisse;  Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. 

9.7 Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. 


10. Datenschutz  Der Vertragspartner stimmt zu, dass die im Rahmen der Buchung bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken, auch automationsunterstützt, verwendet werden dürfen. Der Vertragspartner hat seine berechtigten und begründeten Anträge auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung bzw. seinen Widerspruch betreffend von ihm gespeicherte Daten schriftlich an die GEBRÜDER HARTMANN GMBH zu richten, wobei der Vertragspartner seine Zustimmung erteilt, dass sein Begehren per E-Mail von der GEBRÜDER HARTMANN GMBH bearbeitet werden kann. Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung auf www.gbr-hartmann.ch verwiesen. 


11. Rechtswahl und Gerichtsstand 

11.1 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem formellem und materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.    

11.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder die sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, sowie für ausservertragliche Ansprüche, ist ausschliesslich das Gericht am Sitz der GEBRÜDER HARTMANN GMBH (Gerichtsstand Interlaken/BE, Schweiz) zuständig, wobei die GEBRÜDER HARTMANN GMBH berechtigt ist, ihre Rechte und Ansprüche auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.   

11.3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit bei Konsumentenverträgen.